Anzeigepflicht bei einem Wegzug ins Ausland - Gesetzesänderung
Waffenerlaubnisinhaber, die ins Ausland verziehen, müssen künftig der zuletzt für sie zuständigen Waffenbehörde ihre neue Auslandsadresse mitteilen.
Waffenerlaubnisinhaber, die ins Ausland verziehen, müssen künftig der zuletzt für sie zuständigen Waffenbehörde ihre neue Auslandsadresse mitteilen.