Allgemeine Beschreibung (Kleiner Waffenschein)

Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen, die mit dem PTB-Zeichen (siehe Rechts) gekennzeichnet sind, war bis zum 31.03.2003 Personen gestattet, die das 18 Lebensjahr vollendet hatten.

Seit der Novellierung des Waffengesetzes zum 01.04.2003 ist nur noch der Erwerb und Besitz dieser Waffen ohne Erlaubnis möglich. Zum Führen der Waffen in der Öffentlichkeit (also außerhalb der eigenen Wohnung oder der Geschäftsräume bzw. des eigenen befriedeten Besitztums). ist ab dem 01.04.2003 der sogenannte Kleine Waffenschein erforderlich. Der Kleine Waffenschein wird vom Landratsamt Bamberg auf Antrag erteilt.