Allgemeine Beschreibung (Waffenbesitzkarte)
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder besitzen wollen, benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte, die vom Landratsamt Bamberg ausgestellt wird.
Hierfür ist ein Antrag beim Landratsamt Bamberg zu stellen. Von der Waffenbesitzkartenpflicht ausgenommen sind z.B. Gas- und Schreckschusswaffen, sowie Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen, die ein entsprechendes Prüfzeichen aufweisen. Diese Waffen dürfen ab Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubnisfrei erworben werden. Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen und sie z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Büchsenmacher zu transportieren. BeimTransport darf die Waffe nicht schußbereit sein und nicht zugriffsbereit "verpackt" werden. Nähere Einzelheiten teilt Ihnen das Landratsamt Bamberg auf Anfrage mit.
Im Landkreis Bamberg sind derzeit ca. 16.200 erlaubnispflichtige Schußwaffen bei ca. 4600 Personen registriert.
In aller Regel benötigen Sie vor dem Erwerb einer Schusswaffe eine waffenrechtliche Erlaubnis durch das Landratsamt Bamberg. Inhaber gültiger deutscher Jahresjagdscheine könne Jagdlangwaffen erwerben, die anschließend innerhalb von zwei Wochen nach dem Erwerb in eine Waffenbesitzkarte eingetragen werden müssen. Erben haben einen Monat nach Annahme der Erbschaft bzw. Ablauf der für die Ausschlagung vorgeschriebenen Sechswochenfrist Zeit, eine Waffenbesitzkarte zu beantragen.