Voraussetzungen (Waffenbesitzkarte)
Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind:
körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Bedürfnis.
Ausnahme: Bei Erben werden keine Sachkunde- und Bedürfnisnachweise gefordert.
Ihre Zuverlässigkeit wird generell durch das Landratsamt überprüft. Nachweise der Sachkunde und des Bedürfnisses sind von Ihnen selbst zu erbringen.