Voraussetzungen (Waffenbesitzkarte)

Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind:
körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Bedürfnis.

Ausnahme: Bei Erben werden keine Sachkunde- und Bedürfnisnachweise gefordert.

Ihre Zuverlässigkeit wird generell durch das Landratsamt überprüft. Nachweise der Sachkunde und des Bedürfnisses sind von Ihnen selbst zu erbringen.