Aufbewahrung - Erlaubnisfreie Waffen und Munition

Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen mit F-Zeichen oder Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen sowie Hieb- und Stoßwaffen müssen gegen die Wegnahme durch Unbefugte gesichert werden.

Es reicht aus, sie in einem geschlossenen Behältnis aufzubewahren.

Zu den Waffen gehörende Munition muss verschlossen und getrennt von den Waffen aufbewahrt werden. Geschosse von Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen sind keine Munition im Sinne des Gesetzes.