Aufbewahrung - in Häuslicher Gemeinschaft
Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben und auf vergleichbarem Niveau zum Waffenbesitz berechtigt sind, dürfen Waffen und Munition grundsätzlich gemeinsam aufbewahren.
Die Voraussetzungen hierfür sollten Sie vorab mit der zuständigen Waffenbehörde abstimmen.