Aufbewahrung - Bestandsschutz für alte Waffenschränke
Der Bestandsschutz gilt für Personen, die bereits vor dem 7. Juli 2017 im Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen waren und die sachgemäße Aufbewahrung von Waffen und Munition bereits vor diesem Zeitpunkt bei der Waffenbehörde nachgewiesen haben.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Aufbewahrung weiterhin in Sicherheitsbehältnissen der Sicherheitsstufe A oder B der VDMA 24992 erfolgen. Es wird dringend empfohlen den Fortbestand des Bestandsschutzes vorher mit der Waffenbehörde abzustimmen.
Der Bestandsschutz umfasst nicht eine ggf. erforderliche Neu- oder Ersatzbeschaffung von Sicherheitsbehältnissen. Werden Sicherheitsbehältnisse ab dem 7. Juli 2017 angeschafft, sind die zum Zeitpunkt der Anschaffungen maßgebenden Anforderungen einzuhalten.