Zuständigkeit - Landratsamt Bamberg

Zuständigkeitsbereiche

Das Landratsamt Bamberg ist im Bereich des Sprengstoffrechts zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen im nichtgewerblichen Bereich für

  • das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen,
  • das Vorderladerschießen und
  • das Schießen mit Böllern.

Voraussetzungen

Für die Ausstellung einer Erlaubnis müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie müssen zuverlässig sein und die erforderliche körperliche Eignung besitzen.
  • Sie müssen die notwendige Fachkunde nachweisen (Prüfung bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger).
  • Sie müssen ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nachweisen (z.B. durch Jagdschein oder Bedürfnisbestätigung durch Verein).

Anträge

Formulare und Anträge finden Sie auf unseren Seiten: Waffen-/ Sprengstoffrecht - Formulare & Broschüren