Zuständigkeit - Landratsamt Bamberg
Zuständigkeitsbereiche
Das Landratsamt Bamberg ist im Bereich des Sprengstoffrechts zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen im nichtgewerblichen Bereich für
- das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen,
- das Vorderladerschießen und
- das Schießen mit Böllern.
Voraussetzungen
Für die Ausstellung einer Erlaubnis müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen zuverlässig sein und die erforderliche körperliche Eignung besitzen.
- Sie müssen die notwendige Fachkunde nachweisen (Prüfung bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger).
- Sie müssen ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nachweisen (z.B. durch Jagdschein oder Bedürfnisbestätigung durch Verein).
Anträge
Formulare und Anträge finden Sie auf unseren Seiten: Waffen-/ Sprengstoffrecht - Formulare & Broschüren