Beförderungsanspruch - Schülerbeförderung

Welche Schulen  (Beförderungsanspruch)

Es besteht ein Beförderungsanspruch für Schüler an:

  • Realschulen
  • Wirtschaftsschulen
  • Gymnasien bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
  • Berufsfachschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
  • Berufsschulen (nur Vollzeitunterricht 10. Klasse - Berufsgrundschuljahr, Berufsvorbereitungsjahr)

Rechtsgrundlage für die Schülerbeförderung sind das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) sowie die Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV).

Es besteht Beförderungspflicht

  • zur nächstgelegenen Schule (die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist) und wenn der Schulweg länger als 3 km ist.
  • Bei kürzerer Wegstrecke, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist oder wenn Schüler wegen einer dauernden Behinderung auf die Beförderung angewiesen sind.


Hinweis zur nächstgelegenen Schule:

Nächstgelegene Schule ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand (Kosten) erreichbar ist. Durch die Einführung des 365-Euro-Tickets im VGN-Bereich bzw. Deutschlandtickets ändert sich nichts an den Zuordnungen zur nächstgelegenen Schule. Zur Ermittlung des Beförderungsaufwands sind im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr die Tarife von nicht bundesweit gültigen Schülermonatskarten heranzuziehen, auch wenn ein verbundweites Jahresticket oder ein bundesweit gültiges Jahres- oder Monatsticket zum Pauschalpreis eingeführt ist.

Wenn eine andere als die nächstgelegene Schule besucht wird, können die Beförderungskosten nicht übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Teilübernahme bis zu der Höhe der Kosten, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule entstanden wären (sog. fiktive Kosten), nicht möglich ist. Informieren Sie sich deshalb vor Anmeldung, ob es sich um die nächstgelegene Schule handelt. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beförderungsmittel (Beförderungsanspruch)

Züge und Busse des öffentlichen Personennahverkehrs

Wertmarken (Beförderungsanspruch)

Beantragung

Mit dem Vordruck "Erfassungsbogen" können Wertmarken beantragt werden.

Der Antrag ist in der Regel auf der Homepage der Schule (Schulantrag online) erhältlich oder hier:


Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (VGN)

Für die Fahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel benötigen die Schüler die jeweils aktuelle Monatswertmarke und einen gültigen Verbundpass. Erst beide ergeben zusammen mit der übereinstimmenden Verbundpass-Nummer den gültigen VGN-Fahrausweis. Der Verbundpass muss digital im Schulportal VGNsmaxi beantragt werden (VGNsmaxi). Nähere Informationen dazu finden Sie auch oben unter der Rubrik "Verbundpass".


365-Euro-Ticket VGN für Schüler und Auszubildende 

Seit dem Schuljahr 2020/21 wird im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) das 365-Euro-Ticket für Schüler und Auszubildende angeboten. Das Ticket gilt unabhängig von der eingetragenen Zone im Verbundpass im gesamten Verkehrsverbund des VGN und kann neben den Schultagen auch in der Freizeit und in den Ferien beliebig oft genutzt werden. 

Für Schüler mit Beförderungsanspruch, die ihre Monatswertmarken im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulwegs kostenlos erhalten, ändert sich nicht viel. Sie bekommen zum Schuljahresbeginn im September über ihre Schule das jetzt verbundweit gültige 365-Euro-Ticket VGN anstelle der bisher gewohnten 11 Monatsmarken. Das Ticket gilt vom 1. September bis 31. August des Folgejahres und wird als Jahresticket in nunmehr 12 Monatsabschnitten ausgegeben.

Wichtig:

Die Schüler sollten immer nur die aktuelle Monatswertmarke mit sich führen. Die restlichen Wertmarken sollen sicher zu Hause aufbewahrt werden. Das personalisierte 365-Euro-Ticket VGN kann bei Verlust einmalig gegen ein Entgelt von 10,00 Euro für die restliche Geltungsdauer neu ausgestellt werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.