Familienbelastungsbetrag (Erstattungsanspruch)
Eigenbeteiligung seit Schuljar 2023/24:
Der Familienbelastungsbetrag (Eigenanteil) von 320,00 € für eine Person bzw. 490,00 € pro Familie (z. B. zwei Kinder mit Kostenerstattungsanspruch im selben Schuljahr) wird von den Gesamtkosten abgezogen.
Der Familienbelastungsbetrag entfällt:
- wenn der Unterhaltsleistende im Monat vor Schulbeginn (August) für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezieht (als Nachweis genügt die Vorlage eines Kontoauszugs; wenn nur spätere Kindergeldnachweise vorgelegt werden entfällt die Familienbelastungsgrenze nur anteilig).
- wenn der Unterhaltsleistende bzw. der Schüler im Monat vor Schulbeginn (August) Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Bürgergeld nach SGB II hat.