Beantragung (Erstattungsanspruch)
Besorgen Sie sich bereits vor oder während des Schuljahres einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung. Diesen erhalten Sie im Sekretariat der Schule. Den Fahrtkostenerstattungsantrag gibt es nur in Papierform, ein Download ist nicht möglich.
Sie können dann gleich eine Kopie der entsprechenden Nachweise (Kindergeldnachweis vom August vor Schulbeginn, Bescheide) beilegen und die nicht mehr benötigten Fahrkarten einkleben. So stellen Sie sicher, dass Sie den Antrag ohne größeren Aufwand gleich nach Ende des Schuljahres bei uns einreichen können.
Vergessen Sie nicht den Schulbesuch durch die Schule bestätigen zu lassen (auf dem Antrag). Besorgen Sie sich die Bestätigung bereits während der letzten Schultage. Dies erspart Ihnen zusätzliche Wege.
Abgabetermin
Fahrtkostenerstattungsanträge sind bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen.
Dieser Termin ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Später eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.