Beantragung (Privat Kraftfahrzeug)

Wann beantragen?

Anträge auf Anerkennung der Benutzung des privaten Pkw sind jeweils zu Beginn des Schuljahres (spätestens nach Fertigstellung des Stundenplanes) zu stellen.


Erstattungsfähig / Genehmigung

Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten Pkw sind nur erstattungsfähig, wenn das Landratsamt die Notwendigkeit für diese Benutzung vorher schriftlich anerkannt hat.

Generell ist bis zur Entscheidung über den Antrag weiterhin das kostengünstigste öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

Im Falle einer Ablehnung werden die Kosten für die Benutzung eines privaten Pkw, die im Zeitraum von der Antragsstellung bis zur Entscheidung entstanden sind, deshalb nicht erstattet.


Antrag