Was bedeutet Betreuung?
Ab 01.01.1992 ist das neue Betreuungsgesetz (BtG) in Kraft getreten, welches die Entmündigung Erwachsener abschafft und die Vormundschaften und Pflegschaften durch Betreuung ersetzt. Betreuung umfaßt Hilfestellung zur Selbständigkeit und Selbstbestimmung des Betroffenen. Sie umfaßt ferner die gesetzliche Vertretung für die Bereiche, die der Betroffene ohne Hilfestellung nicht mehr bewältigen kann, z.B.
- Hilfe bei der Regelung finanzieller Angelegenheiten
- Aufenthaltsbestimmung
- Gesundheitsfürsorge
- Sicherstellung der ärztlichen Behandlung
- Organisation von ambulanten Hilfsdiensten
- Sonstige Aufgabenkreise, z.B. Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen etc.