Aufgaben eines Betreuers

Ein ehrenamtlicher Betreuer hält zu seinem Schutzbefohlenen persönlichen Kontakt. Er erkennt dessen Fähigkeiten, fördert sie und berücksichtigt dabei die Wünsche und Interessen des Betroffenen. Er hilft z.B. beim Abfassen von Schriftstücken, begleitet bei Behördengängen u.ä. Der Betreuer wird im Auftrag des Betreuungsgerichts tätig, mit ihm bleibt er in Kontakt.

Eine ehrenamtliche Betreuung wird grundsätzlich unentgeltlich geführt. Für die dem Betreuer entstandenen Auslagen besteht auf Antrag ein Anspruch auf pauschale Abgeltung in Höhe von derzeit 399,00 Euro. Erlöschensfristen sind zu beachten.

Jeder ehrenamtliche Betreuer genießt bei seiner Tätigkeit automatisch den Schutz einer Haftpflichtversicherung.