Neuerung - Wohngeld
Ab 01.01.2023 gilt das neue Wohngeld-Plus-Gesetz
Ab 1.1.2023 gibt es höheres Wohngeld. Falls bereits Wohngeld über den 31.12.2022 hinaus bewilligt ist, erhalten Sie das höhere Wohngeld ohne Antragstellung.
Die wichtigsten Änderungen:
- Der Kreis der Anspruchsberechtigten vergrößert sich. Die durchschnittliche monatliche Wohngeldhöhe verdoppelt sich.
- Die Heizkosten werde in Form eines Pauschalzuschlags bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.
- Die pauschalierte Klimakomponente gewährt einen Zuschlag zu den Miethöchstbeträgen.
Informationen zur umfassenden Wohngeld-Reform
Infos für das ab 01.01.2023 gültige Wohngeld-Plus-Gesetz erhalten Sie hier:
Wohngeldreform - Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen