Neuerung - Wohngeld

Ab 01.01.2023 gilt das neue Wohngeld-Plus-Gesetz

Ab 1.1.2023 gibt es höheres Wohngeld. Falls bereits Wohngeld über den 31.12.2022 hinaus bewilligt ist, erhalten Sie das höhere Wohngeld ohne Antragstellung.


Die wichtigsten Änderungen:
  • Der Kreis der Anspruchsberechtigten vergrößert sich. Die durchschnittliche monatliche Wohngeldhöhe verdoppelt sich.
  • Die Heizkosten werde in Form eines Pauschalzuschlags bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.
  • Die pauschalierte Klimakomponente gewährt einen Zuschlag zu den Miethöchstbeträgen.

Informationen zur umfassenden Wohngeld-Reform

Infos für das ab 01.01.2023 gültige Wohngeld-Plus-Gesetz erhalten Sie hier:

Wohngeldreform - Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen