Antragsstellung - Wohngeld
Die stark gestiegene Zahl an Wohngeldanträgen führt momentan zu längeren Wartezeiten. Die Wohngeldstelle hält Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Wer kann Antrag stellen?
Den Wohngeldantrag kann nur der Mieter bzw. der Eigentümer für den eigengenutzten Wohnraum stellen.
Wo wird der Antrag abgegeben?
Der Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung direkt in der Wohngeldbehörde des Landratsamtes Bamberg oder bei Ihrer Wohnortgemeinde abgegeben werden.
Die Gemeinde leitet den Antrag an die Wohngeldbehörde weiter. Sie können den Antrag aber auch mit der Post an das Landratsamt Bamberg schicken.
Antrag und Bescheinigungen
- Wohngeldanträge und weitere Vordrucke sowie Hinweise zum Ausfüllen und weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten: Wohngeld -Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Zusätzliche Bescheinigungen:
Legen Sie dem Antrag bitte aktuelle Bescheinigungen über Ihr Einkommen (z.B. Verdienstabrechnungen, Rentenmitteilungen etc.) sowie Mietvertrag oder (bei Wohneigentum) Darlehensverträge bei. - Eine Mietbescheinigung zum Ausfüllen durch Ihren Vermieter finden hier: Mietbescheinigung
- Welche Unterlagen sonst noch erforderlich sind, ergibt sich dann aus dem Wohngeldantrag. Sie werden hierzu von Ihrer Wohngeldbehörde zu gegebener Zeit informiert.
Über Ihren Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. In diesem Bescheid wird Ihnen auch mitgeteilt, wie lange Wohngeld bewilligt wird. Beachten Sie bitte die wichtigen Hinweise im Bescheid und lesen Sie diesen aufmerksam durch.