Aktuelles - Schweinehaltung (Aktionsplan Schwänzekupieren)

Laut EU-Recht und dem Tierschutzgesetz ist bereits seit einiger Zeit routinemäßiges Kupieren der Ferkelschwänze grundsätzlich verboten, außer in einzelnen Ausnahmefällen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz). Zur Einhaltung der Rechtsvorschriften und Vermeidung des Schwänzekupieren hat Deutschland einen Aktionsplan beschlossen.

Jeder Schweinehalter muss eine betriebliche Analyse der Risiken für Schwanzbeißen durchführen und das tatsächliche Vorkommen von Schwanz- und Ohrenbeißen erheben. Die Risikoanalyse dient dem Zweck mögliche Schwachstellen im Betrieb für das Auftreten von Schwanz- und Ohrenbeißen aufzuzeigen. Durch Verbesserungen in der Tierhaltung soll das Kupieren von Schwänzen nicht mehr notwendig sein. Ist das Kupieren von Schwänzen zum Schutz der Tiere jedoch unerlässlich, muss beim Halten von Schweinen mit kupierten Schwänzen eine Tierhalter-Erklärung vorgelegt werden.


Weitere Informationen unter:

www.aktionsplan-kupierverzicht.bayern.de
www.ringelschwanz.info.de


Vordrucke und Tierhalter-Erkärungen