Belehrung - für wen?

Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und dabei mit den Lebensmitteln oder den Bedarfsgegenständen (z.B. Geschirr, etc.) in Kontakt kommt, benötigt nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Belehrung durch das zuständige Gesundheitsamt oder einem von diesem beauftragten Arzt oder einer beauftragten Ärztin.

Wir bitten Sie zu beachten, dass wir aufgrund der örtlichen Zuständigkeit nur Bürgerinnen und Bürger belehren, die in Stadt und Landkreis Bamberg leben oder arbeiten. Alle anderen bitten wir, sich an Ihr zuständige Gesundheitsamt zu wenden.