Belehrung über das Lebensmittelzeugnis entfällt

Der Fachbereich Gesundheitswesen weist darauf hin, dass ab sofort und bis auf weiteres keine Belehrungen nach IFSG §43 (Lebensmittelzeugnis) stattfinden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

16.03.2020 
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg