ehrenamtliche Wohnberatung
Um alle Bewohner*innen des Landkreises erreichen zu können, arbeitet die Fachstelle für Wohnberatung mit ehrenamtlichen Wohnberater*innen zusammen.
Was sind die Aufgaben von ehrenamtlichen Wohnberater*innen?
Die Aufgaben der ehrenamtlichen Wohnberater*innen sind vielfältig. Je nach Fähigkeiten und Neigungen, können sie unter anderem in folgenden Bereichen tätig werden:
- Beratung von Bürger*innen des Landkreises in ihrem Wohnumfeld zu Möglichkeiten der Wohnungsanpassung und deren Umsetzung in Zusammenarbeit mit der mit der hauptamtlichen Mitarbeiterin der Fachstelle für Wohnberatung
- Sensibilisierung von Mitbürger*innen für Möglichkeiten der Wohnungsanpassung (z.B. Freund*innen, Nachbar*innen, Handwerksbetriebe, Gemeinderat)
- Ansprechpartner*in und erste Anlaufstelle vor Ort für ratsuchende Bürger*innen
- Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und bei Informationsveranstaltungen
- eigene Ideen einbringen und umsetzen
Was sind die Voraussetzungen für eine ehrenamtliche Mitarbeit?
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen müssen die Fachstelle für Wohnberatung des Landkreises Bamberg angebunden sein und werden in ihrer Tätigkeit durch die Fachkraft begleitet. Versicherung und Fahrtkostenerstattung werden durch das Landratsamt gewährleistet.
Als Grundlage für die Tätigkeit ist die Teilnahme an einem fünftägigen Seminar erforderlich, bei dem die Ehrenamtlichen alles Wissenswerte zur Wohnungsanpassung erfahren und Kontakte zu anderen Wohnberaterinnen und Wohnberatern knüpfen.
Die Seminare werden von der Seniorenakademie Bayern durchgeführt. In den Seminaren werden die Standards der Wohnungsanpassung und -beratung werden erläutert sowie Grundkenntnisse und Methoden der Wohnberatung für ältere Menschen vermittelt.
Persönliche Eignung und Erfahrungen in den Bereichen (Sozial-)Pädagogik, Pflege- und Gesundheitswesen, Architektur, Bauen oder Handwerk sind von großem Vorteil, werden aber nicht vorausgesetzt.
Vor Beginn der Tätigkeit wird eine Vereinbarung über die Tätigkeit abgeschlossen. Außerdem ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich.
Sie haben Interesse?
Das freut uns! Bitte nehmen Sie mit der Fachstelle für Wohnberatung Kontakt auf, um alles Weitere zu besprechen.