Bauschutt
Annahme von Bauschutt an den Wertstoffhöfen
1. Maximale Anliefergesamtmenge
1 x täglich (-> Kategorie I + Kategorie II) 250 Liter (0,25 m³)!
Ausnahmen von dieser Vorgabe sind nicht vorgesehen.
Mengen über 250 Liter werden nicht angenommen und müssen vom Kunden -ohne Ausnahme - wieder mitgenommen werden.
2. Unterscheidung von zwei verschiedenen Bauschuttqualitäten - Erfassung in unterschiedlichen Containern wie folgt:
Bauschutt der Kategorie I (gut verwertbarer Bauschutt)
- Beton
- Ziegel
- Mauersteine
- Zement
- Tontöpfe ohne Glasur
- Natursteine
- Sand / Kies
(OHNE Verunreinigungen)
Bauschutt der Kategorie II (nicht verwertbarer Bauschutt)
- Fliesen
- Kalkputz
- Geschirr
- Keramikübertöpfe
- Sanitärkeramik (Waschbecken / WC-Schüsseln)
- Kaminsteine ohne Rußanhaftungen
Folgende Stoffe sind weiterhin generell von der Annahme als Bauschutt ausgeschlossen:
- Porenbetonsteine*
- Schlacke*
- Boden / Erde
- Gipskartonplatten und Gipsputz*
- Platten oder Gegenstände aus Asbestzement*
- Fliesen mit Papier- bzw. Kunststoffgewebe*
- Heraklit- bzw. Faserplatten
- Steine mit Rußanhaftungen oder „Schwarzanstrichen“ (z.B. Kaminsteine)*
- verunreinigter Bauschutt z.B. durch Kabelreste, Kunststoffe, Holz, Silikon
Die mit * gekennzeichneten Materialien können über die Deponie Gosberg (Tel. 09191/86-3710) oder - bei Kleinmengen - gegen Gebühr an 7 der 11 Wertstoffhöfe (nicht in Viereth, Hallstadt, Oberhaid und Stegaurach) abgegeben werden.
Nähere Infos sind bei der Abfallberatung erhältlich (Tel. 0951/85-706 bzw. 85-708).