Bauschutt

Annahme von Bauschutt an den Wertstoffhöfen

1.  Maximale Anliefergesamtmenge

1 x täglich (-> Kategorie I + Kategorie II) 250 Liter (0,25 m³)!

Ausnahmen von dieser Vorgabe sind nicht vorgesehen.

Mengen über 250 Liter werden nicht angenommen und müssen vom Kunden -ohne Ausnahme - wieder mitgenommen werden.

2.  Unterscheidung von zwei verschiedenen Bauschuttqualitäten - Erfassung in unterschiedlichen Containern wie folgt:

Bauschutt der Kategorie I (gut verwertbarer Bauschutt)

  • Beton                                    
  • Ziegel                                   
  • Mauersteine
  • Zement                                 
  • Tontöpfe ohne Glasur       
  • Natursteine
  • Sand / Kies                          

(OHNE Verunreinigungen)

Bauschutt der Kategorie II (nicht verwertbarer Bauschutt)

  • Fliesen                                  
  • Kalkputz                               
  • Geschirr
  • Keramikübertöpfe              
  • Sanitärkeramik (Waschbecken / WC-Schüsseln)
  • Kaminsteine ohne Rußanhaftungen

Folgende Stoffe sind weiterhin generell von der Annahme als Bauschutt ausgeschlossen:

  • Porenbetonsteine*             
  • Schlacke*                            
  • Boden / Erde
  • Gipskartonplatten und Gipsputz*
  • Platten oder Gegenstände aus Asbestzement*
  • Fliesen mit Papier- bzw. Kunststoffgewebe*
  • Heraklit- bzw. Faserplatten
  • Steine mit Rußanhaftungen oder „Schwarzanstrichen“ (z.B. Kaminsteine)*
  • verunreinigter Bauschutt z.B. durch Kabelreste, Kunststoffe, Holz, Silikon


Die mit * gekennzeichneten Materialien können über die Deponie Gosberg (Tel. 09191/86-3710) oder - bei Kleinmengen - gegen Gebühr an 7 der 11 Wertstoffhöfe (nicht in Viereth, Hallstadt, Oberhaid und Stegaurach) abgegeben werden.

Nähere Infos sind bei der Abfallberatung erhältlich (Tel. 0951/85-706 bzw. 85-708).