Gebühren
Regelkontrollen (auch Plankontrollen), die zu keinen oder nur zu insgesamt geringfügigen Beanstandungen geführt haben, sind kostenfrei. Gleiches gilt für Entnahme von Planproben oder Verdachtsproben ohne Feststellung eines konkreten Verstoßes (keine Beanstandung bei der Untersuchung).
Werden dagegen im Rahmen einer Kontrolle der Lebensmittelüberwachung Beanstandungen festgestellt, welche zu Anordnungen oder Maßnahmen beziehungsweise zu weiterführenden Kontrollen führen, sind hierfür kostendeckende Gebühren zu erheben (dies, betrifft auch die Untersuchungskosten bei Probenbeanstandungen).
Die Gebührenerhebung erfolgt über einen Kostenbescheid gemäß der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen VO (EU) Nr. 2017/625 und dem bayerischen Kostengesetz in Verbindung mit den Kostenverzeichnis entsprechend dem tatsächlichen Aufwand der zusätzlichen Kontrolle.
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