Wie kann digital eingereicht werden?

Digitale Einreichung in der Regel nur durch bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser

Die digitale Einreichung der unten aufgeführten Verfahren, Erklärungen und Anzeigen kann in der Regel nur durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erfolgen (Ausnahme Anträge auf Vorbescheid, Verlängerungsanträge, Befreiungs- und Abweichungsanträge, Anzeigen der Nutzungsaufnahme und ggf. Beseitigungsanzeigen). Der Kriterienkatalog Standsicherheit muss durch den vorlageberechtigten Tragwerksplaner eingereicht werden.

Einreichung über Bayer-Portal mit BayernID

Der Einreichende muss über das BayernPortal einmalig eine sog. BayernID beantragen und kann damit - vergleichbar einer virtuellen Unterschrift - Anträge und Unterlagen einreichen bzw. signieren.

Einreichung nur über Online-Assistent (nicht per E-Mail)

ACHTUNG: Ein Antrag kann nur über die Online-Assistenten eingereicht werden. Eine Einreichung als digitales Dokument per E-Mail im Landratsamt ist unwirksam! Wenn Sie die Online-Assistenten nicht verwenden können oder dürfen, müssen die Anträge weiterhin in Papierform eingereicht werden.