Ist die digitale Einreichung durch jede Person möglich? Und was muss ich dafür tun?
Digitale Einreichung nicht durch jede Person möglich
Wie bereits in der vorangegangenen Frage dargelegt, kann die digitale Einreichung i.d.R. nur durch einen bauvorlageberechtigten und authentifizierten Entwurfsverfasser erfolgen. Der Entwurfsverfasser muss sich über das Bayern-Portal einmalig eine sog. Bayern-ID anlegen und kann damit – vergleichbar einer virtuellen Unterschrift – Anträge und Unterlagen einreichen bzw. rechtssicher „unterschreiben“.
Nähre Informationen über verifizierten Zugang ins Bayernportal
Nähere Informationen über den verifizierten Zugang ins Bayernportal finden Sie hier:
BayernPortal - Ausgewählte Hilfethemen - Häufig gestellte Fragen