Entstehen dem Entwurfsverfasser oder Bauherrn zusätzliche Kosten?
Keine zusätzliche Kosten
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Baugenehmigungskosten unverändert
Für die Baugenehmigung selbst werden unverändert Kosten nach dem Kostengesetz i. V. m. dem Kostenverzeichnis erhoben.
Es entstehen lediglich zusätzliche Auslagen für die Druckkosten der Eingabepläne, welche mit der Baugenehmigung versandt werden müssen.