Tätigkeit
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten erstrecken sich über verschiedene Lebens- und Arbeitsbereiche von Frauen und Männern:
- Unterstützung und Beratung von Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigten in der Verwaltung
- Hilfestellung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auch beim Wiedereinstieg
- Förderung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit
- Vernetzung von Fraueninteressen
- Zusammenarbeit mit Behörden, Verbänden und Organisationen sowie den Organisationseinheiten des Landratsamtes und dem Personalrat
- Öffentlichkeitsarbeit auf unterschiedlichen Ebenen
- Vollzugsüberwachung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (Bay.GlG)
Die Gleichstellungsstellungsbeauftragte versteht sich als Ergänzung zu bestehenden Gruppen und Beratungseinrichtungen sowie als Koordinationsstelle. Sie vermittelt Bürgerinnen und Bürger zu Fachstellen, z. B. Frauengruppen, Initiativen, Verbänden und Organisationen.