Was passiert, wenn eine Prüfungsteilnahme abgesagt wird?

Die Nichtteilnahme bzw. Absage ohne Angabe zwingender Hinderungsgründe zum vorgesehenen Überprüfungstermin hat die Ablehnung des Antrags zur Folge. Für den bis dahin entstandenen Verwaltungsaufwand werden Gebühren erhoben.