Meldung von Infektionskrankheiten
für Ärzte und Labore
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 14 Abs. 8 IfSG seit dem 01.01.2022 alle Meldungen gemäß § 7 Abs. 1 IfSG elektronisch zu erfolgen (siehe hierzu www.rki.de/demis)
Wenn Sie Fragen zur elektronischen Meldung haben, dann wenden Sie sich bitte an die DEMIS-Geschäftsstelle (demis-support@rki.de)
Falls eine elektronische Meldung nicht möglich sein sollte, verwenden Sie bitte folgende Meldebögen:
für Gemeinschaftseinrichtungen
Um den Meldeprozess zu erleichtern und zu beschleunigen, steht ab sofort ein digitales Online-Formular zur Verfügung. Dieses ermöglicht eine sichere, strukturierte und zeitnahe Übermittlung der relevanten Informationen und ersetzt die bisherigen Meldungen per Fax, Telefon oder E-Mail.
Bitte nutzen Sie das Online-Formular für alle künftigen Meldungen nach § 34 IfSG. Damit unterstützen Sie eine effizientere Bearbeitung und tragen aktiv zum Gesundheitsschutz in Ihrer Einrichtung bei.
Für die am häufigsten in Gemeinschaftseinrichtungen vorkommenden Infektionskrankheiten hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Wiederzulassungsempfehlungen nach Erkrankung herausgegeben, dazu gehören z. B. Kopfläuse, Scharlach, Windpocken, etc.
Informationsmaterial zum Thema Kopfläuse können Sie hier kostenlos bestellen.