für Ärzte und Labore
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 14 Abs. 8 IfSG seit dem 01.01.2022 alle Meldungen gemäß § 7 Abs. 1 IfSG elektronisch zu erfolgen (siehe hierzu www.rki.de/demis)
Wenn Sie Fragen zur elektronischen Meldung haben, dann wenden Sie sich bitte an die DEMIS-Geschäftsstelle (demis-support@rki.de)
Falls eine elektronische Meldung nicht möglich sein sollte, verwenden Sie bitte folgende Meldebögen: