Online-Belehrung
Sie haben nun die Möglichkeit die Belehrung nach § 43 IfSG auch online durchzuführen.
Hierzu folgen Sie bitte unten stehendem Link und melden sich mit Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihrem BundID-Konto an. Nach erfolgter Bezahlung können Sie die Bescheinigung einmalig herunterladen und/oder bequem zuhause ausdrucken. Wird für die Registrierung ein BundID-Konto verwendet, erhalten Sie Ihre Bescheinigung in Ihr elektronisches Postfach und können diese jederzeit erneut abrufen.
zur Online-Belehrung bitte hier klicken
Die Online-Belehrung ist in folgenden Sprachen verfügbar: Deutsch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch, Italienisch und Englisch.
Sollten Sie einen Grund für eine Kostenbefreiung haben (Schülerpraktikum), dann sind Sie verpflichtet hierfür einen Nachweis einzureichen. Sollte sich der Nachweis nach Prüfung als unzulässig herausstellen, werden Ihnen die Kosten der Belehrung im Nachhinein in Rechnung gestellt.