Betriebserlaubnis

Wenn Sie eine Apotheke betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Betriebserlaubnis, die auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt wird, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Für Apotheken im Landkreis Bamberg kann die Betriebserlaubnis beim Landratsamt Bamberg, Fachbereich Gesundheitswesen beantragt werden. Für Apotheken im Stadtbereich Bamberg wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Bamberg.

Neben einer Hauptapotheke können bis zu drei Filialapotheken betrieben werden. Für alle Apotheken wird eine gemeinsame Betriebserlaubnis erteilt. Zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist die Behörde, die auch für die Hauptapotheke zuständig ist.

Wie kann ich den Antrag auf eine Betriebserlaubnis stellen?

Bitte stellen Sie Ihren Antrag schriftlich formlos.

Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?

Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach dem konkreten Inhalt und Umfang des Antrags. Es empfiehlt sich daher die Vereinbarung eines Termins.

Eine Übersicht über die grundsätzlich notwendigen Unterlagen finden Sie hier: www.bayernportal.de