Versorgung eines Heimes mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten

Sie sind im Besitz einer Apothekenbetriebserlaubnis und möchten ein Heim mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen? Hierfür ist ein Vertrag mit dem Träger des Heims zu schließen und die Genehmigung des Vertrags zu beantragen (§ 12a ApoG). Bitte beachten Sie, dass der Vertrag erst dann rechtswirksam ist, wenn die behördliche Genehmigung erteilt wurde!

Wie kann ich den Antrag auf Genehmigung eines Heimversorgungsvertrages stellen?

Bitte stellen Sie Ihren Antrag schriftlich formlos.

Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?

Dem Antrag ist der von beiden Seiten unterzeichnete Vertrag in 3-facher Ausfertigung beizufügen.