Was muss ich zur Untersuchung mitbringen?
Für die Untersuchung im Rahmen einer Prüfungsbefreiung bzw. eines Nachteilsausgleichs sind der gültige Personalausweis sowie ein Attest des behandelnden Arztes erforderlich, das die entsprechenden Diagnosen enthält. Bitte beachten Sie, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht ausreichend ist.