1. Vaterschaftsfeststellung

Rechtlich gesehen hat Ihr Kind erst dann einen Vater, wenn die Vaterschaft förmlich festgestellt ist. Erst ab diesem Zeitpunkt hat Ihr Kind einen Anspruch auf Unterhalt gegen seinen Vater und kann ihn im Falle seines Todes beerben.

Es ist daher äußerst wichtig, dass die Vaterschaft zu Ihrem Kind festgestellt wird

Es gibt zwei Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung:
Entweder erkennt der Vater seine Vaterschaft freiwillig an oder es ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung notwendig.

a) Freiwillige Vaterschaftsanerkennung:

Sie erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde, die der Vater

      • bei jedem Jugendamt
      • jedem Amtsgericht
      • jedem Notar
      • beim Standesamt und
      • im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen

unterschreiben kann.

Der Vater muss hierzu persönlich bei der jeweiligen Stelle erscheinen und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dabei haben.

Die Anerkennung der Vaterschaft wird erst dann wirksam, wenn die Mutter ihr zugestimmt hat. Für die Zustimmung gelten dieselben Regeln wie für die Vaterschaftsanerkennung. Vater und Mutter können ihre Erklärung auch zusammen abgeben.


b) Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung:

Ist der Vater zu einer freiwilligen Anerkennung nicht bereit, so muss ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim Amtsgericht gestellt werden.