3. Beistandschaft

Über die Durchsetzung der unter Ziff. 1 und 2 genannten Rechte Ihres Kindes gegenüber seinem Vater können Sie sich beim Landratsamt Bamberg beraten lassen. Falls Sie diese Rechte gegenüber dem Vater nicht selbst oder mit Hilfe Ihres Anwalts durchsetzen wollen, so können Sie eine Beistandschaft beantragen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Dabei können Sie wählen, ob das Landratsamt Bamberg für Sie nur die Vaterschaftsfeststellung oder nur die Unterhaltsverpflichtung oder aber beides vornehmen soll.

Unterhaltsansprüche können in der Regel nur für die Zukunft geltend gemacht werden.

Sie können die Beistandschaft auch jederzeit wieder beenden (ein kurzes Schreiben an den Fachbereich Jugend und Familie des Landratsamtes Bamberg genügt).