5. Umgangsrecht

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Auch Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächlich Verantwortung tragen oder getragen haben.

Art und Umfang des Umgangs bestimmen Sie aufgrund des Ihnen zustehenden Sorgerechts zunächst allein. Bei Schwierigkeiten kann das Landratsamt Bamberg beraten bzw. vermitteln. Bei Bedarf kann der Umgang durch das Familiengericht näher geregelt werden.

Für nähere Auskünfte bzw. Beratungen stehen Ihnen die Mitarbeiter des allgemeinen Sozialdienstes gerne zur Verfügung. Den/Die für Ihren jeweiligen Wohnort zuständigen Sozialpädagogen/Sozialpädagogin finden Sie hier: Allgemeiner-Sozialer-Dienst

Alternativ können Sie diesen auch unter folgender Telefonnummer erfragen: Tel.: 0951/ 85-0