Unterhaltsberatung

Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei allen Fragen betreffend der:

  • Ausübung der Personensorge
  • Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen
  • Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche der allein sorgeberechtigten Mutter nach § 1615 l BGB (sogenannter Betreuungsunterhalt)
  • Abgabe einer Sorgeerklärung

Junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern beraten.