Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativattest)

Nicht miteinander verheiratete Eltern haben die Möglichkeit, die gemeinsame elterliche Sorge beim Jugendamt beurkunden zu lassen. Ohne die Beurkundung bzw. eine gerichtliche Regelung, steht der Mutter die alleinige elterliche Sorge zu.

Ein Nachweis über die alleinige elterliche Sorge wird z. B. bei einer Kontoeröffnung, der Schulanmeldung, dem Antrag auf Erteilung eines Führerscheines usw. benötigt.

Sorgeregister Auskunft (Online)