Ab 18 keinen Unterhalt mehr?
Geradlinige Verwandte - also Eltern und deren Kinder - sind einander unterhaltspflichtig.
Das volljährige Kind1 ist aber grundsätzlich als Erwachsener zu behandeln, der selbst für sich verantwortlich ist - auch in finanzieller Hinsicht! Es wird hier allerdings nur von unverheirateten, volljährigen Kindern gesprochen. Sollte das Kind verheiratet sein, so trifft den Ehepartner des Kindes die vorrangige Unterhaltspflicht.
Es müssen deshalb schon besondere Gründe vorliegen, wenn ein volljähriges Kind Unterhalt von seinen Eltern verlangen möchte. Die beiden häufigsten Gründe, wonach das Kind auch ab 18 noch Unterhalt verlangen kann, sind Ausbildung und Krankheit.
Die Eltern sind verpflichtet, dem Kind eine Ausbildung zu finanzieren, damit es eine unabhängige Lebensstellung erreichen kann (§ 1610 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Es wird zwischen allgemeiner Schul- und Berufsausbildung unterschieden.
Die Eltern müssen auch dann Unterhalt zahlen, wenn das Kind ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage ist, sich eine unabhängige Lebensstellung zu erarbeiten. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen (z. B. schwere Behinderung) an der Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung gehindert ist.