Wie hoch ist der Unterhalt?

Unterhalt ist monatlich in Geld zu leisten. Bei volljährigen Kindern kann der Unterhaltsbedarf aber auch in anderer Form (z. B. freier Kost und Wohnung) von den Eltern befriedigt werden.

Dabei ist auf die Belange des Kindes Rücksicht zu nehmen. Erhält z. B. das Kind nur einen Studienplatz an einem weit entfernten Ort zugewiesen, so kann vom Kind nicht gleichzeitig verlangt werden, mietfrei im Elternhaus zu wohnen.

Beide Elternteile müssen - soweit sie leistungsfähig sind - gemeinsam im Verhältnis ihres Einkommens für den Unterhalt aufkommen. Die Höhe des Unterhalts für ein Kind, das im Haushalt eines Elternteiles wohnt, bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle (umseitig). Die Eingruppierung der Eltern ergibt sich normalerweise aus ihrem gemeinsamen Nettoeinkommen.

Die Tabelle enthält keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; diese müssen die Eltern zusätzlich zahlen oder das Kind bei sich mitversichern.

Das Kindergeld ist in voller Höhe zur Deckung des Barbedarfs zu verwenden.

Die Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier:  Düsseldorfer Tabelle

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar.