Tuberkulose
Was ist Tuberkulose?
Die Tuberkulose ist eine ansteckende Erkrankung (meist der Lunge), die durch Bakterien (meist Mykobakterium tuberculosis) verursacht wird. Die Erkrankung tritt weltweit bei Menschen und Tieren auf.
Wie wird die Tuberkulose übertragen?
Die Übertragung erfolgt meist über die Atemwege beim Einatmen von feinsten Tröpfchen in der Luft, die hauptsächlich beim Sprechen, Husten und Niesen in die Umgebung von einem Erkrankten abgegeben werden. Meist ist ein Aufenthalt von mehreren Stunden zusammen mit einem Erkrankten in einem Innenraum notwendig, damit die Gefahr einer Übertragung besteht.
Die Ansteckung mit einer Tuberkulose ist nicht gleichzusetzen mit einer Erkrankung daran, nicht alle Menschen entwickeln Symptome und sind damit ansteckend für andere. Deswegen ist es wichtig, Kontaktpersonen von Erkrankten frühzeitig zu ermitteln, um insbesondere gefährdete Personengruppen wie Kinder oder Menschen mit einem geschwächten Immunsystem zu schützen und Maßnahmen für die Kontaktpersonen ergreifen zu können.
Welche Symptome treten auf?
Es ist möglich, dass die Ansteckung mit einer Tuberkulose erst nach Jahren zu einer Erkrankung führt und Symptome auftreten.
Die Hauptsymptome einer Lungentuberkulose sind:
- Abgeschlagenheit
- Appetitmangel und Gewichtsverlust
- Fieber
- Nachtschweiß
- Husten, evtl. mit Aushusten von Blut
Wie wird die Tuberkulose behandelt?
Die Tuberkulose ist eine gut behandelbare Erkrankung. Die Behandlung erfolgt durch die Gabe von mehreren Antibiotika über einen längeren Zeitraum von einigen Monaten und ist in der Regel gut verträglich.
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt?
Das Gesundheitsamt überwacht bei Bekanntwerden einer Tuberkuloseerkrankung die ordnungsgemäße Durchführung der Therapie des Erkrankten. Zudem sollen Kontaktpersonen, die sich möglicherweise angesteckt haben, frühzeitig gefunden werden. Aus diesem Grund werden alle Kontaktpersonen eines Erkrankten untersucht. (Umgebungsuntersuchung) Die betroffenen Kontaktpersonen werden dabei durch das Gesundheitsamt informiert und zu Kontrolluntersuchungen eingeladen. Die Untersuchung wird mittels Blutentnahme und/oder Röntgenuntersuchung durchgeführt. Dabei stehen wir den Betroffenen stets für Rückfragen zur Verfügung und leiten bei Auffälligkeiten selbstverständlich eine weitere Abklärung in die Wege.