Rechtliche Hinweise
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2013 Eltern zur Vorlage vorhandener Impfbücher bei schulischen Impfberatungen des Öffentlichen Gesundheitsdiensts gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 5 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) verpflichtet sind. Damit sollen möglichst alle angesprochenen Schülerinnen und Schülern die Chance auf Überprüfung ihres Impfschutzes erhalten.