Beauftragter für Inklusion

Kommen Sie bei folgenden Anliegen auf den Inklusionsbeauftragten zu, wir unterstützen Sie gerne

  • Vermittlung innerhalb der Verwaltung und zu den Behindertenbeauftragten der Landkreiskommunen Beratung und Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen
  • Planung und Umsetzung von Projekten zur Sensibilisierung für die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderung
  • Unterstützungsbedarf bei der Initialisierung und Umsetzung von Inklusionsangeboten