Beauftragter für Inklusion
Kommen Sie bei folgenden Anliegen auf den Inklusionsbeauftragten zu, wir unterstützen Sie gerne
- Vermittlung innerhalb der Verwaltung und zu den Behindertenbeauftragten der Landkreiskommunen Beratung und Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen
- Planung und Umsetzung von Projekten zur Sensibilisierung für die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderung
- Unterstützungsbedarf bei der Initialisierung und Umsetzung von Inklusionsangeboten