Vogelgrippe (Aviäre Influenza, Geflügelpest) in Deutschland
In Deutschland breitet sich die Vogelgrippe (auch: Geflügelpest, Aviäre Influenza) derzeit ungewöhnlich schnell aus. In fast allen Bundesländern sind bereits Wildvögel und Nutztiere betroffen. In der Region ist zwar bislang kein Fall der Vogelgrippe bekannt geworden, dennoch bittet das Landratsamt um erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht, um einer möglichen Einschleppung des Virus vorzubeugen.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) stuft das Risiko derzeit folgendermaßen ein:
- Wildvogel zu Wildvogel, insbesondere Greifvögel und Wassergeflügel: HOCH
- Wildvögel zu im Freiland gehaltenem Nutzgeflügel (z.B. Hühnerhaltungen): HOCH
- aufgestalltes Nutzgeflügel zu aufgestalltem Nutzgeflügel: MODERAT
Für den Landkreis Bamberg ergeben sich bislang noch keine amtlichen Maßnahmen.
Zur Sicherung der eigenen Bestände gelten weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen der Allgemeinverfügung von 2022. Geflügelhalterinnen und -halter sollten sich zudem bereits jetzt darauf vorbereiten, wie sie eine mögliche Stallpflicht umsetzen können.
Unsere Allgemeinverfügung finden Sie unter folgenden Link:
Häufig gestellte Fragen:
- Kann ich meinen Geflügelbestand vor der Vogelgrippe schützen?
Da das Virus meist durch Wildvögel in Hausbestände gelangt, hilft vor allem Vorsicht im Umgang mit dem eigenen Geflügel:- Tiere möglichst im Stall oder in geschützten Volieren ohne Kontakt zu Wildvögeln halten (dichtes Dach, Windschutznetze)
- keine Geflügelausstellungen besuchen
- unbefugtes Betreten von Geflügelhaltungen verhindern
- Gerätschaften und Futter geschützt lagern, Stallutensilien nicht mit anderen teilen
- Tiere nicht im Freien füttern oder tränken, da Futterreste Wildvögel anlocken
- keine Speisereste an Wild- oder Nutzgeflügel verfüttern
- Muss ich meine Geflügelhaltung melden?
Ja. Das Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen – auch Hobbyhaltungen – beim Veterinäramt gemeldet werden müssen. Als Geflügel gelten Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln, Fasane, Perlhühner, Rebhühner und Laufvögel. - Was tun bei plötzlichen Todesfällen oder Krankheitssymptomen?
Vermehrte Verendungsfälle im Geflügelbestand sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen, vermehrte Krankheitsfälle einer Geflügelherde sind umgehend tierärztlich abzuklären. Bei der Ausprägung der Erkrankung gibt es Unterschiede zwischen den Tierarten:- Hühner(vögel) erkranken in der Regel deutlich sichtbar und verenden schnell.
- Bei Wassergeflügel hingegen treten kaum Krankheitsanzeichen auf, so dass bereits milde Anzeichen einer Erkrankungen mehrerer Tiere in reinen Wassergefügelbeständen einen Hinweis auf eine Infektion mit dem Vogelgrippevirus darstellen können.
- Wie sollte ich mich in der Natur verhalten?
Um eine weitere Verbreitung des Virus zu vermeiden:- tote Wildvögel nicht anfassen
- Funde mehrerer toter oder kranker Vögel - besonders Wasser- oder Greifvögel, dem zuständigen Veterinäramt melden
- Hunde vor allem in der Nähe von Gewässern oder Rastplätzen von Wildvögeln anleinen
- Ist das Virus für Menschen gefährlich?
Eine Übertragung von Influenzaviren (Erreger der Vogelgrippe) auf den Menschen ist grundsätzlich möglich, bislang in Deutschland jedoch nicht bekannt. Das aktuell verbreitete Virus (H5N1) ist schlecht an den Menschen angepasst, sodass eine Übertragung vom Geflügel auf den Menschen selten ist Wichtig bleiben einfache Hygieneregeln:- tote Vögel nicht mit bloßen Händen berühren
- nach möglichem Kontakt gründlich die Hände mit Wasser und Seife waschen
Weiterführende Informationen:
Ausführliche Hinweise zur Vogelgrippe finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter:
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern
Informationen speziell zu Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie unter:
Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen
sowie in der Broschüre „Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung“ des LGL ab Seite 35 (kostenfreier Download) der Broschüre unter:
Broschüre »Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung«
Allgemeinverfügung des Landkreises Bamberg von 2022:
Allgemeinverfügung Geflügelpest - Anordnung von Biosicherungsmaßnahmen