Gültigkeit

Die Bescheinigung darf an Ihrem ersten Arbeitstag nicht älter als drei Monate sein, gilt aber dann unbegrenzt weiter.

Die Bescheinigung verliert bei Wechsel oder Unterbrechung der Tätigkeit nicht ihre Gültigkeit.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit einer neuen Mitar-beiterin oder eines neuen Mitarbeiters und dann in Abständen von zwei Jahren Folgebelehrungen durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.
Inhalt der Belehrung sollten Hinweise zu den notwendigen Hygienemaßnahmen sowie Beschäftigungs- und Tätigkeitsverboten unter Berücksichtigung des speziellen Arbeitsplatzes sein.

Die bis zum 31.12.00 ausgestellten Gesundheitszeugnisse nach § 18 BSeuchG behalten ihre Gültigkeit. Auch hier ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Folgebelehrungen zweijährlich zu wiederholen und darüber Aufzeichnungen zu führen.