Anlieferbedingungen und Mengenbegrenzungen beachten

Aktuell fallen auf vielen Grundstücken Grün- und Gartenabfällen an. Für deren Sammlung steht im Landkreis in nahezu jeder Gemeinde ein spezieller Container zur Verfügung. Die Landkreisbewohner werden gebeten, diese Grüngutcontainer ausschließlich für haushaltsübliche Mengen (bis zu 0,5 m³) zu nutzen und die Behälter nicht zu überladen. Die Container dürfen aufgrund von verkehrsrechtlichen Vorschriften nur „gestrichen voll“ abgefahren werden, anderenfalls riskiert der Entsorger ein Bußgeld.

Alternativ können Landkreisbürgerinnen und -bürger gerade zur Entsorgung von größeren Mengen an Grüngut insgesamt sechs Kompostplätze der LAKOM sowie die Anlage der Firma Eichhorn in Bamberg nutzen. Mit den Vertragspartnern ist vereinbart, dass bis zu 2 m³ kostenfrei angeliefert werden können. Darüber hinausgehende Mengen müssen mit dem jeweiligen Kompostplatzbetreiber direkt abgerechnet werden.

Die Anlieferung an den Kompostplätzen hat zudem den Vorteil, dass das Grüngut nicht über eine Treppe in einen Container gebracht werden muss, sondern ebenerdig abgeladen werden kann.

Kompostplätze der Firmen LAKOM und Eichhorn
  • Zoggendorf (Heiligenstadt), an der Straße zw. Brunn und Oberleinleiter, Tel.: 09198/99999
  • Scheßlitz, Peulendorfer Straße, Tel.: 0175/2968059
  • Mutzershof-Debring (Stegaurach), neben der alten B22, Tel.: 0951/296900
  • Unterweiler (Burgwindheim), an der Straße zw. Ober- u. Unterweiler, Tel.: 09551/282
  • Buttenheim, an der Kreisstraße zwischen Ketschen- und Seigendorf, Tel.: 09545/50784
  • Viereth, Im Maintal, Tel.: 09503/7651
  • Bamberg, Rheinstraße 4B, (neben der Müllverbrennungsanlage), Tel.: 0951/2995280

Im Zusammenhang mit der Nutzung der Grüngutcontainer und der Kompostplätze bittet der Fachbereich Abfallwirtschaft unbedingt folgende Hinweise bzw. Vorgaben zu beachten:

  • Bitte keine Störstoffe wie Steine, Plastiksäcke, behandeltes Holz oder sonstige Abfälle in den Container einwerfen bzw. auf den Kompostplätzen hinterlassen, weil dadurch die Verwertung des Materials stark beeinträchtigt wird und unnötige Reparatur- sowie Sortierkosten entstehen.
  • Um Gefahren bzw. Sachschäden durch Feuer und zusätzliche Kosten für den Nutzer zu vermeiden, bittet der Fachbereich Abfallwirtschaft ausdrücklich darum, keine (Grill-)Asche in die Grüngutcontainer zu geben. Der richtige Entsorgungsweg für Asche ist die Restmülltonne; beim Einfüllen bitte darauf achten, dass die Asche vollständig ausgekühlt ist!
  • Anlieferungen an Sonntagen sind weder auf den Kompostplätzen noch an den Grüngutcontainern gestattet; die Grüngutcontainer dürfen werktags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr befüllt werden. Zuwiderhandlungen können sanktioniert werden.
  • Sollten Anlieferer vor Ort ggf. einen vollen Grüngutcontainer vorfinden, so müssen die Gartenabfälle wieder mitgenommen werden. Das Abstellen von Säcken oder Abladen von losem Grüngut ist nicht gestattet und wird verursacherbezogen verfolgt.
  • Leider kommt es auch immer wieder zur „Ablagerung“ von Restmüllsäcken oder Sperrgutelementen neben den Grüngutcontainern. Die Entsorgung von Abfällen in Wald und Flur stellt einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz dar und wird als Ordnungswidrigkeit bzw. ggf. als Straftat verfolgt. Sollte der Verursacher bzw. die Verursacherin durch Ermittlungen der Polizei bzw. des Landratsamtes bekannt werden, droht ein hohes Bußgeld.

Falls in Zusammenhang mit Verstößen gegen die Anlieferbedingungen Beobachtungen gemacht werden, bitte ebenfalls mit der Abfallwirtschaft in Verbindung treten.

Entsorgungsangebot gilt nicht für Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet Bamberg

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bamberg sind nicht berechtigt, Abfälle aus dem Stadtgebiet den Entsorgungseinrichtungen des Landkreises zuzuführen. Hintergrund ist, dass sie ihre Gebühren an die Stadtverwaltung zahlen und daher die Entsorgungsangebote der Stadt Bamberg nutzen müssen. Dazu gehören die Biotonne, Straßensammlungen und die Anliefermöglichkeit an der Kompostanlage der Firma Eichhorn in Bamberg. Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet die Abfallberatung der Stadt Bamberg unter der Telefonnummer 0951/87-1729.

Bei Fragen zur Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter den Rufnummern 0951/85-706 bzw. 85-708 bzw. abfallberatung@LRA-ba.bayern.de sehr gerne zur Verfügung.

30.04.2026 
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg