Wassercent in Bayern: Das gilt ab Juli 2026 für Wasserentnehmer

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg

Im Zusammenhang mit der Pressemitteilung des Bayerischen Umweltministers Thorsten Glauber weist das Landratsamt Bamberg auf die Regelungen zur Erhebung des Wasserentnahmeentgelts – des sog. „Wassercents“ – in Bayern hin.

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es in Bayern den sog. „Wassercent“. Die Einnahmen aus diesem Entgelt werden zweckgebunden für Maßnahmen zum Schutz der Wasserressourcen sowie für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung eingesetzt. Die erste Erhebung erfolgt für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Die ersten konkreten Zahlungen werden nach Erstellung der entsprechenden Bescheide durch das Landratsamt Bamberg im Jahr 2027 fällig.

Zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet sind alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen. Dazu zählen beispielsweise öffentliche Wasserversorger, aber auch private Entnehmer sowie Unternehmen aus Industrie und Gewerbe. Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent je entnommenem Kubikmeter Grundwasser (1.000 Liter).

Aufgrund eines gesetzlich festgelegten Freibetrags fällt das Wasserentnahmeentgelt jedoch erst ab einer Jahresentnahmemenge von mehr als 5.000 Kubikmetern an. Für den ersten Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 reduziert sich dieser Freibetrag entsprechend auf 2.500 Kubikmeter.

Für die Berechnung des Wasserentnahmeentgelts wird entweder die im wasserrechtlichen Bescheid erlaubte jährliche Wassermenge oder die tatsächlich entnommene Wassermenge herangezogen. Die tatsächlich entnommene Menge kann berücksichtigt werden, wenn sie der Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Bamberg bis spätestens 1. März des folgenden Jahres selbst mitgeteilt wird.

Wer die tatsächlich entnommene Wassermenge angeben möchte, sollte die Wasserentnahme ab dem 1. Juli 2026 nachvollziehbar dokumentieren. Dafür können beispielsweise Zählerstände, Messwerte oder Pumpenlaufzeiten festgehalten werden.

Haushalte, die ihr Wasser über die öffentliche Wasserversorgung beziehen, müssen das Wasserentnahmeentgelt nicht selbst bezahlen. Die entstehenden Kosten werden von den Wasserversorgern an die Verbraucher weitergegeben.

Betroffene Wasserentnehmer erhalten in den kommenden Wochen weitere Informationen vom Landratsamt Bamberg. Dabei geht es insbesondere um die Einführung des Wasserentnahmeentgelts sowie um die Möglichkeit, die tatsächlich entnommenen Wassermengen für den ersten Erhebungszeitraum elektronisch an das Landratsamt zu übermitteln.

Weitere Informationen zum Thema Wassercent finden Sie unter: https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm