Seit Ende Oktober 2020 können Anträge für die Überbrückungshilfe Phase II unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Gegenüber Phase I wurden wesentliche Verbesserungen vorgenommen:
- Anstelle eines starren Zugangskriteriums eines 60-prozentigen Umsatzrückgangs im April und Mai können künftig Unternehmen Überbrückungshilfe beantragen, die entweder im Zeitraum April bis August einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von 30 Prozent oder die in zwei zusammenhängenden Monaten innerhalb dieses Zeitraums einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent erfahren haben.
- Die KMU-Deckelbeträge von 9.000 Euro und 15.000 Euro werden ersatzlos gestrichen.
- Der Fixkostenzuschusses wird auf bis zu 90 Prozent erhöht (zuvor max. 80 Prozent).
- Die Personalkostenpauschale wird von 10 Prozent auf 20 Prozent erhöht.
- Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Die Abwicklung der Hilfen übernimmt für alle Antragsberechtigten in Bayern die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern. Der Antrag ist zwingend durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragsstellers einzureichen. Eine Antragsstellung ohne prüfenden Dritten ist nicht möglich.
Alle Informationen zur Überbrückungshilfe und den Antragsbedingungen finden Sie auch unter www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona
Eine IHK-Überbrückungshilfe-Hotline Bayern unter Tel.: 089/5116-1111 steht ebenfalls zur Verfügung.
Neues Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler
Mit dem am 18. Dezember 2020 angelaufenen Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehöriger kulturnaher Berufe besteht eine gesonderte Finanzhilfe zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Deckung privater Lebenshaltungskosten, um erhebliche Umsatzrückgänge der vergangenen Monate abzufedern.
Betroffene können seit dem 18. Dezember 2020 Finanzhilfen in Form eines fiktiven Unternehmerlohns zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von monatlich bis zu 1.180 € für die Monate Oktober bis Dezember 2020 elektronisch beantragt werden. Die Antragstellung ist rückwirkend und bis zum 31. März 2021 möglich.
Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe mit bestehendem Hauptwohnsitz in Bayern, die spätestens seit 1. Februar 2020 eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben. Voraussetzung hierfür ist, dass sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder ihren Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit oder aus einer Tätigkeit in kulturnahen Bereichen bestreiten. Antragsvoraussetzung ist ferner ein erheblicher Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent durch Einnahmeausfälle aufgrund der Corona-Pandemie. Vergleichszeitraum ist dabei grundsätzlich das Kalenderjahr 2019. Für Berufseinsteiger bestehen Sonderregelungen. Zum Nachweis des Umsatzrückgangs kann sich der Antragsteller der Mithilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers bedienen. Die hierfür nachgewiesenen Kosten werden erstattet, soweit sie angemessen sind.
Die Höhe der gewährten Finanzhilfe ergibt sich aus den durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen des Antragstellers im Antragszeitraum verglichen mit den durchschnittlichen monatlichen Gesamteinnahmen im Vergleichszeitraum, maximal jedoch 1.180 Euro pro An-tragsmonat, sowie dem Ersatz etwaiger Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Mit der November- und Dezemberhilfe des Bundes ist das Programm vollständig kumulierbar. Für den Zeitraum, für den der Antragsteller bereits Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht oder beantragt hat, besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem Soloselbstständigenprogramm.
Der Vollzug des Programms erfolgt durch die Regierungen mit Unterstützung von Bayern Innovativ. Anträge können auf folgender Website gestellt werden:
https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm
Bei Fragen steht zudem von Montag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 15 Uhr eine Hotline unter 089/2185-1942 zur Verfügung.
Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten einen Antrag stellen. Für die Förderung kommen KMU infrage, die in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen oder in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz oder in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind, ausbilden.
Das Bundesprogramm sieht folgende Förderungen vor:
- Ausbildungsprämie: Ausbildungsplätze erhalten (2.000 Euro)
- Ausbildungsprämie plus: zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (3.000 Euro)
Hinweis: Die Anträge sind spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit des jeweiligen Ausbildungsverhältnisses zu stellen.
- Zuschuss zur Ausbildungsvergütung: Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (75% der Vergütung)
Hinweis: Der Antrag ist rückwirkend für jeden Monat innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten zu stellen.
- Übernahmeprämie: Übernahme bei Insolvenzen fördern (3.000 Euro)
Hinweis: Der Antrag ist spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss einer ggfs. vereinbarten Probezeit des jeweiligen Ausbildungsverhältnisses zu stellen.
Die Agentur für Arbeit ist für die Abwicklung der Förderung zuständig. Unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern finden Sie alle Informationen zur Förderung und die entsprechenden Antragsformulare. Die Formulare senden Sie bitte an die örtlich zuständige Arbeitsagentur, für Unternehmen aus dem Landkreis Bamberg an E-Mail: Bamberg@arbeitsagentur.de
BayernFonds als Instrument zur vorübergehenden Beteiligung an Unternehmen
Die Bayerische Staatsregierung hat mit dem Gesetz über einen BayernFonds und eine Bayerische Finanzagentur wichtige Schritte unternommen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die bayerische Wirtschaft abzumildern. Der Fonds richtet sich an Unternehmen mit mind. 50 Beschäftigte, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische und wirtschaftliche Souveränität, die Versorgungssicherheit, die kritischen Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in Bayern hätte.
Der BayernFonds unterstützt Unternehmen, ihre Kapitalbasis zu stärken und Liquiditätsengpässe zu überwinden. Der Fonds umfasst Garantien von bis zu 26 Mrd. Euro sowie Staatsbeteiligungen von bis zu 20 Mrd. Euro. Während der vom Bundesgesetzgeber errichtete Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) überwiegend große Unternehmen adressiert, richtet sich der BayernFonds in erster Linie an bayerische Mittelständler.
Weitere Informationen unter www.stmwi.bayern.de/bayernfonds
Steuererleichterung und Steuerstundung
Die Politik hat auch steuerlich auf die Corona-Krise reagiert und eine Reihe steuerlicher Maßnahmen erlassen mit dem Ziel, Unternehmen zu entlasten, die von der Corona-Pandemie betroffen sind.
Den Antrag zur Steuerstundung finden Sie hier:
Ansprechpartner ist Ihr zuständiges Finanzamt.