Stabwechsel beim Regionalen Planungsverband Oberfranken-West
Landrat Johannes Maciejonczyk übernimmt den Vorsitz von Johann Kalb
Die Vertreter der 118 Kommunen im Regionalen Planungsverband Oberfranken-West haben den Bamberger Landrat Johannes Maciejonczyk zu ihrem neuen Vorsitzenden gewählt. Er tritt damit die Nachfolge von Johann Kalb an, der den Verband 12 Jahre leitete.
„Wir haben entscheidende Anker für die Entwicklung unserer Planungsregion gesetzt“, blickte Johann Kalb zurück. „Ich habe dabei die Erfahrung machen dürfen, dass alle am gleichen Strang in die gleiche Richtung ziehen.“ Das zeigte sich auch bei der anstehenden Neuwahl: Einstimmig wurden Landrat Johannes Maciejonczyk zum Vorsitzenden und sein Kronacher Kollege Klaus Löffler zum Stellvertreter gewählt sowie die 18 Mitglieder des Planungsausschusses bestätigt.
„Ich weiß um die Verantwortung, die mit diesem Amt verbunden ist“, bedankte sich Johannes Maciejonczyk für das Vertrauen. „Raum und Fläche sind knappe Güter. Im Regionalen Planungsverband werden weitreichende Entscheidungen getroffen. Vielen Interessen müssen abgewogen werden. Ob Vorranggebiete für Windenergie oder Bodenschätze, die Positionierung zu Atommüllendlagern: Vieles wurde in großem Einvernehmen beschlossen“, würdigte er die Arbeit des Verbandes und des bisherigen Vorsitzenden Johann Kalb. Dem ebenfalls scheidenden Geschäftsführer Harald Krug dankte er für die große Zuverlässigkeit und Loyalität.
Die Windenergie wird den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West nach Überzeugung des neuen Vorsitzenden weiter beschäftigten. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und das Damoklesschwert der Privilegierung bei der Windkraft abgewendet. Für die bayernweit ab 2032 diskutierte Regionalisierung sehe ich nicht, dass Oberfranken hier über Gebühr belastet werden darf.“
Regionsbeauftragter Harald Frauenknecht von der Regierung von Oberfranken zeigte verschiedene Themen auf, mit denen sich der Verband beschäftigen wird. So werden die Kapitel „Energieversorgung“ und „Wirtschaft und Dienstleistungen“ des Regionalplans fortgeschrieben. Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Bodenschätze – insbesondere Sand und Kies –, Land- und Forstwirtschaft sowie Wasserversorgung außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen festgelegt werden.