Corona-Maßnahmen: Was gilt im Landkreis?In ganz Bayern gilt die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Regelungen im Landkreis BambergDie aktuell gültigen Regelungen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Testmöglichkeiten im Landkreis BambergEine Übersicht über die Testmöglichkeiten im Landkreis Bamberg finden Sie hier...
Positiver Corona-Test - Was muss ich tun?Seit dem 16.11.2022 besteht in Bayern keine Isolationspflicht mehr für positiv auf das Coronavirus getestete Personen.
Die Maßnahmen gelten für Personen, die positiv mittels Nukleinsäuretest (PCR-Test) oder Antigen-Schnelltest durch eine geschulte Person getestet wurden. Ein positiver Antigentest kann durch einen negativen Nukleinsäuretest „aufgehoben“ werden, ein positiver Nukleinsäuretest jedoch nicht. |
15.02.2022 |
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